Samstag, 29. Januar 2011

OMF BRD


Konrad Adenauer hat einmal gesagt:

„Sein Recht kriegt man nicht wie frische Brötchen ins Haus
geliefert, sein Recht muss man sich schon selber holen!“

Grundsatzrede von Carlo Schmid :


Da die „OMF-BRD“ ( OMF =  Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft ) weder ein Rechtssystem noch eine Staatsbürgerschaft hat ( seit 17. Juli 1990 durch Streichung des Artikel 23 des GG seitens der Amerikaner und Manipulation des „2 + 4 Vertrages“ und seiner Nichtigkeit der Wiedervereinigung ), bin ich dort hingegangen wo es ein Recht(s)system und eine Staatsbürgerschaft gibt. Ins völkerrechtlich existente Deutsche Reich ( Bundesverfassungsgericht 2 BvF 1/73 ).

In der „OMF-BRD“ kann jeder tun und lassen was er will. Hier kann jeder„Volldepp“ irgendwelche paranoiden Spinner mit schizophrenen Verfolgungswahn, erfundenen Gesetzen und mit allen möglichen Unterstellungen, Lügen und Verleumdungen, auf wahrheits.- und friedliebende Menschen hetzen, die keinen anderen etwas tun und zur Wahrheit, Werten,
Tradition und Kultur stehen.


Also habe ich mir mein Recht geholt, damit diesem Schwachsinn Einhalt geboten wird. Das Ganze sollte man auch unter Völkerrecht kennen und verstehen. Wovon die Bevölkerung nun überhaupt nichts weiss, wissen will oder wissen darf ( zumindest vom deutschen Völkerrecht und die bestehende deutsche Situation und dessen Status! ). So erfülle ich mit meinem Widerstand, meiner Staatsbürgerschaft und dem dahinter stehenden Recht(s)system den Artikel 20 Abs. 4 (GG) und den Artikel 146 (GG), so wie es meine Vaterlandspflicht ist. Gestützt und verpflichtet auf das noch vorhandene Besatzungsrecht durch die Alliierten, auf Grund der fehlenden Verfassung und des Friedensvertrages.

Und wer Frieden und Ruhe haben will, seine Kinder und seine Zukunft liebt, der distanziert sich von dieser hier herrschenden Diktatur ( BRD-Finanzagentur GmbH nur als Beispiel ) und bekennt sich zum Deutschen Reich und der Erfüllung des Artikel 146 (GG). Um nicht eines Tages von den Besatzungsmächten ( oder den eigenen reichsdeutschen Mitbürgern [Verfolgungswahn – fehlende Veränderung – Leugnen – Wissensverweigerung!] ) wegen Vaterlands- und Hochverrat verhaftet und vor ein Militärgericht gestellt zu werden.
Es ist keine Schande die Wahrheit zu sagen, die Recht(s)lage zu kennen und sich als Staatsbürger des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 auszuweisen und bekennen zu dürfen. Es ist aber eine Schande nichts dazu lernen zu wollen, trotz beweisbarer
Tatsachen alles zu leugnen und abzustreiten, eine Meinung zu unterstellen die keine ist – sondern Tatsachen - und seine Kinder in den Klauen von ein paar „Vollgestörten“ verkommen zu lassen und nichts dagegen zu unternehmen.

70 Millionen Deutsche Bürger plus Ostgebiete gegen 600 Abgeordnete und
nicht umgekehrt !!! Das kann doch nicht so schwer sein?
„OMF-BRD“ – Finger weg von Reichsdeutschen !!!
Mehr als 90 % derer die dies hier lesen, sind REICHSDEUTSCHE !!!



Die sei als Einleitung dahingestellt.

Kommen wir jedoch zu den Fakten :


Einleitung zu den Fakten über den BRD Schwindel

Die BRD-Juristen, angefangen von den menschen- und völkerrechtlich illegalen Bundesverfassungsrichtern, Staatsrechtlern, Juraprofessoren und sonstigen Juristen ignorieren planmäßig alle Vorträge zum juristischen Chaos im Zusammengang mit der fehlenden Legitimation des Besatzungskonstrukts BRD. Sie wollen damit die ungesetzliche Beanspruchung von Deutschen mit der Reichsstaatsangehörigkeit durch BRD-Organe noch solange als möglich absichern, um das deutsche Volk wirtschaftlich und existenziell möglichst vollständig zu verderben. Rechtsstaatliche Grundsätze sind dabei längst aufgegeben und abgeschafft. Usurpatoren in BRD-Ämtern als Privatpersonen bereichern sich ungehemmt, erhöhen ständig die Kosten der Lebenshaltung für jeden Einzelnen, verschleudern Hoheitsrechte, Reichsgebiete und Volksvermögen. Unter Berufung auf die Menschenrechte, Charta der UN, die Allgemeinen Menschenrechtserklärungen der UN, die Europäische Menschenrechtskonvention, das Besatzungsrecht und selbst das – scheinbar und dem Volk vorgegaukelt geltende Grundgesetz Art. 20 (4) – wird zum absoluten Widerstand gegen die BRD-Willkür aufgerufen und die Schaffung eines deutschen Rechtsstaates gefordert, in dem die öffentlich bestellten und juristischen Hochverräter in der BRD selbst nach dem Grundgesetz endlich vor Gericht gestellt werden.
Und die Streichung des Grundgesetz Art. 23 schon vor dem 03.10.2005, tatsächlich schon am 18.07.1990, hat eine fatale Unstimmigkeit in BRD-Lügengebilde bewirkt – Grundgesetz Art. 144 verlor seine Basis:
Art 144 Grundgesetz
(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es gelten soll. (2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Art. 23 aufgeführten Länder oder in einem Teil eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Art. 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.
Dem Grundgesetz ist damit vermutlich schon am 18.07.1990, spätestens aber am 29.09.1990 der geographische Erstreckungsbereich entzogen worden, es gilt mit allen nachfolgenden Änderungen daher seit spätestens dem 29.09.1990 nicht mehr auf dem Gebiet der Bundesländer als okkupiertes Teilgebiet des Deutschen Reiches in der BRD. Und damit haben auch alle auf das Grundgesetz gestützten sonstigen BRD-Gesetze ab 1990 keine Rechtsgrundlage mehr.
Merkt so etwas eigentlich kein einziger BRD-Staatsrechtler, Bundestagsabgeordneter oder uneingeschränkt zur Berufsausübung zugelassener Volljurist?
Auch die Behauptung, dass das Grundgesetz ja für das ganze Deutsche Volk gilt, ist keine ausreichende Beschreibung für den Geltungsbereich des Grundgesetzes.
Erstens gibt es das so genannte Deutsche Volk in der BRD nicht, weil die völkerrechtswidrigen Scheineinbürgerungen durch das Besatzungskonstrukt OMF-BRD mit Besatzungsmachtabsicht niemals ein Deutsches Volk, wie sie es sieht, entstehen lassen hat.
Die Verleihung der Staatsangehörigkeit “Deutsch” durch die BRD ist nichtig und dient der Verschleierung des Völkermords sowie der vorsätzlichen Täuschung im Rechtsverkehr!
Zweitens kann das Deutsche Volk nur aus Staatsangehörigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit bestehen! Die BRD kann dieses nicht als eigenes Staatsvolk beschlagnahmen.
Drittens hat der kollaborierende BRD-Gesetzgeber unter Druck der Siegermächte die Reichsstaatsangehörigen im Ausland auch nicht unter das Grundgesetz zwingen können.
Die vorgegaukelte Fiktion einer sicheren und verlässlichen rechtsstaatlichen Überwachung der deutschen Bundes- und Landesregierungen und ihrer verdeckten Handlanger bei missbräuchlicher Anwendung von Recht und Ordnung muss durch zahlreiche gegenteilige Belege in das Reich GRIMM`scher Märchen verwiesen werden.
Die Gesetzgebung eines Lausch- und Schnüffelsystems in der BRD, die alle bisher bekannte obrigkeitsstaatliche Willkür aufgrund des Einsatzes der derzeitigen und zukünftigen Technik in der Elektronik weit übertrifft, stellt insbesondere Sparer, Selbständige, Existenzgründer und Unternehmer vor Überlegungen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit mit der Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland überhaupt noch eine wählbare Alternative sein kann. Der Autor wird ausführlich aufzeigen, dass jeder, welcher es sich leisten kann, diese Frage mit Nein beantworten müsste, wenn er sich über das bestehende deutsche Gesamtsystem zur Enteignung von jeglichem Besitz, z.B. von Grundstücken, und Rechten, z.B. erworbenen Rentenansprüchen, völlig im Klaren ist. Der Besuch der Mittelmeerküsten bestätigt eine solche Entscheidung für Zweifelnde leicht durch schon hunderttausende geflohene ehemalige deutsche Leistungsträger! Ersetzt wurden und werden diese durch weitgehend sprachunkundige ausländische Zuwanderer, welche ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte kaum kennen noch einfordern können. Die Kombination der entzogenen Bürgerrechte ist es, die jeglichen weiteren Leistungswillen ausbremsen wird. Eine kleine Liste:
HARTZ IV-Hausbesuche, Verwanzung, Lauschangriff, Grenzenloses Lauschen, Elektronischer Staubsauger, Wirtschaftsspionage durch “Partner” in EU und NATO, Schleierfahndung, Rasterfahndung, Zusammenfassung von Geheimdiensten und Polizei in gemeinsamen Büros, Telekommunikations-Überwachungsverordnung, Abschaffung des Bankengeheimnisses, Zentrale deutsche Kontendatei, Präventive Vermögensbeschlagnahmung, Steuernummer auf jedem Kostenbeleg und jeder Quittung, Geldwäschegesetz, Fußfessel, Hundechip = Herrchenidentifikation, Patientenchipkarte, Biometrische Merkmale auf Ausweisen, “Fälschungssichere” KFZ – Kennzeichen, Sozial – Datenverbund, Ortung des Handys, Satellitenortung, Gen-Analysen-Missbrauch, Straßenmaut, Videoüberwachung des Straßenverkehrs, Bundeswehreinsatz im Innern, EDV-lesbare Patientenkarte, EU-Haftbefehl etc.!
Zu diesen die Wirtschaft unmittelbar tangierenden Begriffen müssen zahlreiche Gesetze und Vorschriften berücksichtigt werden, welche schwersten wirtschaftlichen Schaden angerichtet haben oder anrichten werden. Finanzgesetze wie zum Beispiel die neuesten Vorschriften bei der Umsatzsteuer und der Betriebsführung mittels elektronischer Datenverarbeitung geben den BRD-Schnüfflern schon das Eindringen in Unternehmensrechner frei. Private und Unternehmens-Fire-Walls werden so umgangen und Auslandspionen geöffnet!
Die angebliche Kontrolle durch unabhängige, gesetzliche Richter gibt es in der BRD nicht. Diese sind lediglich die Erfüllungsgehilfen der Parteien, die sie einsetzen!
Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Rechtsstaat. Sie ist nichts anderes als eine Juristen- und Parteiendiktatur und wird geführt von juristisch gebildeten “Verfassungs”hochverrätern nach dem angeblich geltenden Grundgesetz im Staatsstreich von oben. Die politisch nach Parteienproporz bestimmten Richter des BVerfG selbst haben die Rechtssicherheit abgeschafft.
Zahlreiche Gerichtsentscheidungen und StA-Bescheide sind mittlerweile nackte Diktate ohne unabhängige gesetzliche Richter, rechtliches Gehör und faire Verfahren durch unbekannte Personen ohne Verhandlung. Dabei wird in großem Umfang der Anwaltszwang und mit so genannten ärztlichen Gutachtern die Zwangspsychiatrisierung eingesetzt, um Rechtsuchenden die eigene Postulationsfähigkeit und ihre bürgerlichen Rechte insgesamt zu verwehren.
Mit der dem Volk entrissenen und diktatorisch missbrauchten Gewalt verbünden sich BRD-Legislative, BRD-Judikative und BRD-Exekutive unter ständig erweiteter Abschaffung der Gewaltentrennung nach dem Grundsatzprinzip einer Demokratie zu einer kollusiven, nach juristischem Standesrecht verschworenen Gemeinschaft gegen Nichtjuristen, welche die Freiheits- und Menschenrechte vieler Deutscher sukzessive einschränkt oder ganz beseitigt.
Die umfassende Verweigerung des gesetzlichen Richters, des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens sind dabei die einschneidenden Voraussetzungen, jedermann in Deutschland nach Belieben und Auswahl durch richterliche Rechtsbeuger um Hab und Gut, Rechte, psychische und physische Integrität und letztlich um die persönlichen Freiheiten zu betrügen.
Begleitet werden diese Machenschaften durch das Beitreiben von bewusst hoch festgesetzten Gerichtsgebühren, durch überhöhte öffentliche Gebühren- und Abgabenforderungen, welche korrupte Politiker zur eigenen und zur Sanierung öffentlicher Haushalte nach bewusster Vernichtung von Vermögen des deutschen Volkes wieder beischaffen wollen, und Verfolgung zahlloser Bürger mit rechtsstaatlich unbegründbaren Zwangsvollstreckungen, eidesstattlichen Versicherungen, Strafverfolgungen und schlussendlich Haft oder Zwangspsychiatrisierung.
Diesem durch und durch abartigem Gebaren in der BRD den dort Lebenden gegenüber fehlt bei genauer Betrachtung allerdings jegliche Rechtsgrundlage sowohl nach dem angeblich geltenden Grundgesetz als auch nach EU-Recht und Völkerrecht. Die folgende Ausarbeitung kann und sollte daher bei jeder Beanspruchung eines Einzelnen durch BRD-Organe in der vorgegebenen Form als Begründung zu Widersprüchen bei Bescheiden von Behörden und Gerichtsverfahren jeglicher Art vorgelegt werden, weil diese eine juristisch insgesamt kaum widerlegbare Zusammenfassung zum rechtsstaatswidrigen Auftreten von BRD-Organen gegenüber Deutschen enthält. Es besteht nach dem internationalen Völkerrecht, den Menschenrechtskonventionen der UNO und der EU sowie selbst nach dem angeblich noch geltenden Grundgesetz der BRD und seiner verdrehten Rechtsauslegung der Anspruch auf eine gerichtlich nachvollziehbare und rechtsstaatskonforme Klärung unter Aussetzung jeglicher Vollstreckung bis zum rechtskräftigen Entscheid nach völkerrechtlichen Grundprinzipien.
1) VON ARNIM, HANS HERBERT: Der Staat als Beute – Wie Politiker in eigener Sache Gesetze machen, Droemersche Verlagsanstalt TH. Knaur Nachf., München, 1993
2) LINDLAU, DAGOBERT: Der Mob – Recherche zum organisierten Verbrechen, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München , 1. Auflage Oktober 1989


Fakt Nr.1: Die Kapitulation des Deutschen Reiches

Deutsches Reich ist eine amtliche Bezeichnung des deutschen Staates ab 1871 bis …? Nach allgemeinen Erklärungen in den meisten Geschichtsbüchern und Enzyklopädien bestand das Deutsche Reich bis 1945.Das Deutsche Reich war zu Beginn eine Monarchie unter Kaiser Wilhelm I. im Jahre 1871 gegründet, mit einer Verfassung aus dem gleichen Jahr.
Es bestand aus 22 monarchistischen Staaten und drei Stadtstaaten, sowie dem Reichsland Elsass-Lothringen und hatte eine Gebietsgröße von 540 777 qkm mit 60 Millionen Einwohnern (Stand 1905).
Am 11. August 1919 wurde aus der Monarchie Deutsches Reich eine Republik, die Weimarer Republik und natürlich wurde die Verfassung entsprechend ihrer Zeit der veränderten Staatsform angepasst.
Allerdings umfasste das Deutsche Reich in der Staatsform ,,Republik“ nunmehr nur noch ein Staatsgebiet von 468 718 qkm und hatte 1925 etwa 62 Millionen Einwohner (Quelle: Encarta Enzyklopädie).
Warum war das Staatsgebiet kleiner geworden?
a) Der I. Weltkrieg 1914 — 1918
Als Folge des Krieges erfolgte durch den Friedensvertrag von Versailles im Jahre 1919/20 zwischen dem Deutschen Reich und den Siegermächten u. a. die erzwungene Vereinbarung, dass Elsass-Lothringen zunächst als Pfand für den Erhalt des Friedens besetzt bleibt. Ein Teil östlich Preußens — Oberschlesien – musste an Polen abgetreten werden. Den Deutschen dort stellte man anheim, entweder Polen zu werden oder ins Deutsche Reich überzusiedeln.
Dieser Teil der Vereinbarung und auch weitere Teile dieses Friedensvertrages verstießen eindeutig gegen viele Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung von 1907 (HLKO), insbesondere gegen die Artikel 46 und 55. Zwar lassen diese Bestimmungen die Besetzung eines Gebietes zu, aber nicht deren Annexion (gewaltsame Einverleibung von Gebieten). Die Besatzer haben Verwalterpflichten und nach der Befriedung Rückgabepflichten. Wann, ist nicht geregelt (Quelle. Haager Landkriegsordnung.de — das Deutsche Reich trat 1910 der HLKO bei).
Dies erklärt nunmehr, warum das Deutsche Reich ab 1914 und mit Ausrufung der Weimarer Republik 1919 ein kleineres Staatsgebiet hatte.
Gelesen werden muss in diesem Zusammenhang der Versailler Friedensvertrag. Das kann die Augen darüber öffnen, warum es dann 1933 zu dem kam, was sich keiner mehr wünschen kann. Man sollte sich gedanklich in die Menschen dieser Zeit versetzen oder ggfls. mit Betroffenen oder deren Nachkommen darüber sprechen, die von den Auswirkungen dieses erpressten und inhaltlich rechtswidrigen Friedensvertrages in den folgenden Jahren betroffen waren.
(Quelle: documentArchiv.de… Hinweis: Der Friedensvertrag von Versailles umfasst sehr viele Seiten und Anlagen zu einzelnen Punkten des Vertrages, es ist eine Kostenabwägung, sich dieses sehr wichtige Dokument der Zeitgeschichte evtl. als Buch zu besorgen oder auszudrucken)
b) Der II. Weltkrieg 1939 – 1945
Das deutsche Volk musste nun mit dem Ergebnis des Friedensvertrages von Versailles aus dem Jahr 1919/20 leben. Es nahm die Herausforderung an, konnte aber die völlig überzogenen und ungerechten Forderungen aus diesem Vertrag einfach nicht erfüllen. Die Menschen damals wussten über ihre Situation sehr wohl gut Bescheid und sie konnten erkennen, was da mit ihnen durch diesen Friedensvertrag gemacht worden war.
Es war daher für einen Adolf Hitler nicht unmöglich, die Führung dieses Volkes im Wege des Staatsstreiches von oben durch Druck auf die Abgeordneten zu übernehmen.
So entstand 1933 mit der Machtergreifung Hitlers wieder eine neue Staatsform, diesmal eine Diktatur auf der Grundlage der Weimarer Verfassung. Die gewählten Abgeordneten des Reichstages im Deutschen Reich willigten in der Folge durchaus verfassungskonform dem Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933 zu, das wesentliche Teile der Verfassung außer Kraft setzte, aber eben nicht die ganze Verfassung.
Es erfolgten sodann unzählige Gesetze, Verordnungen und Hitler-Erlasse, deren schlimme Auswirkungen allen bekannt sind. Hitler hatte freie Bahn. Den durch den Versailler Vertrag geknebelten Deutschen war es daher auch nicht schwer zu vermitteln, dass sie sich gegen das Diktat der Siegermächte des I. Weltkrieges widersetzen mussten und sei es durch einen Krieg.
Hitler nannte seine Regierungszeit das 3. Reich. Warum? Man erinnert sich: (1871 Gründung des 1. Deutschen Reiches als Monarchie, 1919 Gründung des 2. Deutschen Reiches als Weimarer Republik, 1933 Gründung des folgenden Deutschen Reiches als Diktatur, daher das 3. Reich).
c) Das Ende des II. Weltkrieges
Am 12.09.1944 wurde, anlässlich des 1. Londoner Abkommens, die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen beschlossen. Zugleich anerkannten die Staaten Groß – Britannien und die UdSSR (unter der damaligen Führung von Churchill und Stalin), dass die USA den militärischen Oberbefehl über die alliierten Truppen hatten und die USA Hauptsiegermacht des II. Weltkrieges ist.
Zugleich mussten alle Vertragsunterzeichner die bereits am 13.02.1944 von General Dwight D. Eisenhauer schriftlich fixierten und bereits erlassenen SHAEF (Supreme Headquarters AIIied Expeditionary Forces) Gesetze anerkennen.
Am 08. Mai 1945 unterzeichnete das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht, vertreten durch die Herren von Friedeburg, Keitel und Stumpf die Kapitulationsurkunde.
Das war eine Kapitulation der Heeresführung nach Art. 35 der Haager Landkriegsordnung. Deshalb stand in der Urkunde auch unter Ziffer 4:
“Die Kapitulation stellt keine Präjudiz (Vorentscheidung) für an ihrer Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.“
Dazu heißt es in der Überschrift aus Braunschweiger Zeitung vom 08. Mai 1995, Seite 4:
“Vor 50 Jahren kapitulierte die deutsche Wehrmacht – Reichsregierung arbeitete noch bis Ende Mai 1945″
Und weiter nach der Braunschweiger Zeitung vom 08. Mai 1995, Seite 5:
“Der Wehrmacht blieb nur noch die Kapitulation. Sie war ein militärischer Akt, der die Existenz der deutschen Armee beendete. Politisch-faktisch existierte das Deutsche Reich noch zwei Wochen fort.”
Braunschweiger Zeitung, a. a. O.: 
“Diese Reichsregierung, die letzte des Deutschen Reiches, wurde, ebenso wie Dönitz, am 23. Mai 1945 von den Alliierten abgesetzt. Die Alliierten übernahmen nun gemeinsam die Verwaltung des besiegten und besetzten Deutschlands.”
Bildunterschrift aus Braunschweiger Zeitung vom 08. Mai 1995, Seite 5:
“Für 20 Tage war Flensburg-Mürwik Sitz der Reichsregierung: Erst am 23. Mai wurde Hitler-Nachfolger Großadmiral Karl Dönitz … mit seinem Kabinett in der Marineschule von einer englischen Einheit gefangen genommen, … “
Und auch hier zeigt sich in der Berichterstattung einer weiteren bundesdeutschen Zeitung der vielfach bekannte fahrlässige Umgang mit den tatsächlichen Fakten. Denn es gab durch den Selbstmord von Adolf Hitler weder einen legalen Reichspräsidenten Dönitz noch weiterhin das “Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich”, welches der Alliierte Kontrollrat allerdings noch im September 1945 aufgehoben haben wollte.
Reichsgesetzblatt, Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 24. März 1933 (Nr.25)
Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich
Artikel 1
Reichsgesetze können außer nach dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden..
Artikel 2
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.
Artikel 5
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.
Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 30. Januar 1937 (Nr. 14) 
Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich
Der Reichstag hat das folgende Gesetz einstimmig beschlossen, das hiermit verkündet wird.
Einziger Artikel
(1) Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933
(Reichsgesetzblatt Teil I, S. 141) wird bis zum 1. April 1941 verlängert….
Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 31. Januar 1939 (Nr. 15)
Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich.
Der Reichstag hat in Ergänzung des Gesetzes vom 30. Januar 1937 (Reichsgesetzblatt Teil I, S. 105) das folgende Gesetz einstimmig beschlossen, das hiermit verkündet wird:
l. Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Reichsgesetzblatt Teil I, S 141) wird bis zum 10. Mai 1943 verlängert.
Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 15. Mai 1943 (Nr. 49)
Erlaß des Führers über die Regierungsgesetzgebung. Vom 10. Mai 1943
Mit Rücksicht darauf, daß das Gesetz vom 24. März 1933 (Reichsgesetzblatt Teil I, S. 141) formell am 10. Mai 1943 abläuft, bestimme ich:
Die Reichsregierung hat die ihr durch das Gesetz vom 24. März 1933 übertragenen Befugnisse auch weiterhin auszuüben.
Ich behalte mir vor, eine Bestätigung dieser Befugnisse der Reichsregierung durch den Großdeutschen Reichstag herbeizuführen.
A. Hitler hat in seinem politischen Testament vom 29. April 1945, 4.00 Uhr, im zweiten Teil den Großadmiral Dönitz zum Reichspräsidenten und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht ernannt. Kraft seines Amtes als Reichspräsident, das ihm mit der Volksabstimmung vom 19. August 1934 rechtsgültig übertragen worden ist, konnte der Reichspräsident Adolf Hitler einen Reichskanzler jederzeit ernennen. Der Reichspräsident musste jedoch in einer Wahl durch das Volk gewählt werden. Daran änderte auch das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich nichts.
Der illegale Vorgang durch die Ernennung eines scheinbaren Reichspräsidenten Dönitz als Nachfolger von A. Hitler hatte aber auch die gegenwärtige Regierung rechtsgültig aufgelöst und mit Hitlers Tod besiegelt.
Und damit war schon vor dem Kriegsende wieder die vollständige Weimarer Verfassung in Kraft! Gemäß dieser konnte nach Art. 45 – Der Reichspräsident vertritt das Reich völkerrechtlich – auch nur ein legal gewählter Reichspräsident eine völkerrechtskonforme Kapitulation für das Reich unterschreiben.. Das ist aber nicht erfolgt!!.

Fakt Nr.2: Die Beschlagnahme des Deutschen Reiches mit Fortbestand

In der Zusatzerklärung der Alliierten vom 05. Juni 1945 zur Kapitulation steht u. a.:
“… Die Übernahme zu den vorstehenden genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands.”
und als Anweisung an die deutschen Truppen
Artikel 2, Absatz d)
“Gemäß den von den Alliierten Vertretern zu erteilenden Anweisungen räumen die genannten Streitkräfte sämtliche außerhalb der deutschen Grenzen (nach dem Stand vom 31. Dezember 1937) liegenden Gebiete.”
Nach wie vor planten die Alliierten, den Staat „Deutsches Reich“ zu einem von ihnen zu bestimmenden Datum zurückzugeben.
Auf der Drei-Mächte-Konferenz zu Berlin (fälschlich “Potsdamer Abkommen” genannt) am 02.08.1945 fassten die Alliierten den Entschluss, den Staat “Deutsches Reich” nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souveränen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEF – Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr. 9, Abschnitt e.). Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Artikel VII 9. (e) lautet:
“Deutschland” bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.
Das heißt also, das Deutsche Reich war weiterhin vorhanden, hatte nur aufgrund des Krieges keine handlungsfähige Regierung mehr und konnte deshalb mit den Siegermächten keinen Friedensvertrag schließen.
Die Bevölkerung und das Heer des Deutschen Reiches hatte den Anweisungen der Alliierten zu folgen, die im Übrigen verpflichtet waren nach Art. 43 der HLKO, neben der Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sich nach Möglichkeit auch nach den Gesetzen des Deutschen Reiches – soweit möglich – und im besonderen der Haager Landkriegsordnung zu verhalten.
Haager Landkriegsordnung Artikel 43 lautet:
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
In NJW 1973 Heft 35, Entscheidungen – Bundesverfassungsgericht, S. 1540, heißt es in Spalte 1 und 2:
“Das GG (Grundgesetz) – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. “
“Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277] = NJW 53, 1057; BVerfGE 3, 288 [319 f.] = NJW 54, 465; BVerfGE 5, 85 [126] = NJW 56, 1393; BVerfGE 6, 309 [336, 363] = NJW 57, 705), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.”
“Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.”
Klaus Stern (Deutsches Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. V, München 2000, S. 110 bemerkt wiederum irreführend nach der systematischen Verschleierungstechnik der BRD-Juristen zum fortgesetzten Völkerrechtsverbrechen dazu:
„Die Fortbestandslehre erwies sich in ihrer scheinbaren Irrealität allein als real. Sie fand 1990 ihre kraftvolle Bestätigung. Sie bedeutet in ihrer Quintessenz: Obwohl Deutschland von den Alliierten zur Gänze besetzt war, bestand es als Gesamtstaat fort und ist in seiner Rechtssubjektivität identisch mit dem 1871 gegründeten Deutschen Reich, mag es auch seither mehrere Verfassungen erlebt haben und in seinem Gebietsstand verändert worden sein.“
Allgemein spricht gegen den Untergang des Deutschen Reiches und eine Identität mit der BRD aber das folgende:
1. Es gibt kein festes Datum, ab dem das Deutsche Reich untergegangen wäre. Daher besteht das Deutsche Reich bis auf den heutigen Tag fort. Nach Art. 25 des Grundgesetzes geht das Völkerrecht dem deutschen Recht im Range vor, weshalb alles, was dagegen verstößt, in Deutschland rechtswidrig ist. Das ergibt sich völkerrechtlich aus dem im Völkerrecht für den Krieg allein geltenden Gesetz des Internationalen Kriegsrechts, der sog. Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18. 10. 1907. Sie gilt noch heute für jede Besatzungsmacht in jedem fremden Land, das infolge eines Krieges besetzt wurde (Art. 22 a.a.O.). Mithin ist davon auszugehen, dass das Deutsche Reich und auch Preußen noch vollständig weiterbestehen und nicht etwa gar völkerrechtlich unzulässig von den Okkupationsmächten Polen, Russland (Nord-Ostpreußen), Litauen (Memelkreise) annektiert worden sind.
2. Nach allgemeinem Völkerrecht könnte das Deutsche Reich und auch Preußen am 08.05.1945 erloschen sein, sofern eine sog. debellatio vorliegen würde. Das ist nach allgemeinem Völkerrecht dann der Fall, wenn eine politische Macht durch eine andere militärische Macht den Staat „Deutsches Reich” und auch „Preußen” vollkommen besiegt hätte. Das aber war nicht der Fall, wie sich völkerrechtlich eindeutig aus der „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Gewalt des Staates durch die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und die Provisorische Regierung der Französischen Republik” vom 05.06.1945 (sog. Berliner Erklärung) ergibt.
Dort erklärten die Sieger das Fortbestehen Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937. Daher betrachten sie Deutschland als politische Einheit in diesem Rahmen und wollten so über Deutschland verhandeln. Das bedeutet, dass debellatio Deutschlands nicht vorliegt und dass schon aus diesem Rechtsrahmen und Rechtsgrund das Deutsche Reich und Preußen staats- und völkerrechtlich in vollem Umfang fortbestehen.
3. Diese Rechtsgrundlage wurde vom deutschen Staatsrecht bestätigt, indem das Bundesverfassungsgericht am 31.07.1973 nach deutschem Verfassungsrecht festlegte, dass das Deutsche Reich fortbesteht und dass das bis auf den heutigen Tag so bleibt, da diese Entscheidung bis heute nicht aufgehoben wurde. Sie wurde sogar noch durch eine neue Entscheidung dieses Gerichtes von 1975, die zu den Ostverträgen erging, bestätigt, welche ebenfalls bis heute fortbesteht. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher nach dem allgemeinen Öffentlichen Recht, also nach dem Völkerrecht und dem deutschen Staatsrecht nicht identisch mit dem Deutschen Reich, das als solches bis heute fortbesteht.
Es besteht weder Gebietsidentität noch ist völkerrechtlich eine besatzungsrechtlich verfügte Staatsbürgeridentität jemals ohne Volkszustimmung möglich.
Die Bundesrepublik Deutschland ist daher auch nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das ja als solches staats- und völkerrechtlich weiterbesteht.
Es wird international auch nicht etwa durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten, da dafür kein entsprechendes Mandat besteht. Eine den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entgegenstehende Entscheidung hat es bis heute noch nicht gegeben. Es wird von Seiten der BRD-Regierung immer behauptet, dass die BRD identisch mit dem Deutschen Reich sei.
Dies ist nicht richtig: Es kann nicht ein Staat mit einem anderen völkerrechtlich fortbestehenden Staat identisch sein.
Auch das Staatsvolk kann das nicht, da die BRD kein eigenes Staatsvolk hat. Daher gibt es auch kein eigenes Gesetz, aus dem hervorginge, dass Deutsche “Bundesbürger der BRD” seien.

Fakt Nr.3: Militärregierung (SHAEF-Gesetze) und Siegerjustiz

Das Besatzungsrecht steht als selbständige Rechtsordnung über und neben dem deutschen Recht. Es wendet sich einerseits an die der Besatzung Unterworfenen, also an die deutschen Behörden und zum Teil auch unmittelbar an die einzelnen deutschen Bürger. Es umgrenzt andererseits, allerdings vielfach in sehr verschwimmenden Umrissen und unvollständig, die Rechte und Pflichten der Besatzungsbehörden.
aus: VON SCHMOLLER/MAIER/TOBLER, Handbuch des Besatzungsrechts, JBC MOHR (Paul SIEBECK) Tübingen 1951, Vorwort
So unterliegen seit der Kapitulation alle Deutschen der Anweisung und Gerichtsbarkeit des SHAEF- Gesetzgebers.
Diese SHAEF – Gesetzgebung ist seit Juli 1945 Rechtsgrundlage für die US – Armee in Europa.
Artikel IV der SHAEF – Proklamation Nr. 1
Bei dieser Vertragsunterzeichnung wurde das Deutsche Reich als Ganzes von den USA als Hauptsiegermacht beschlagnahmt! Die Beschlagnahme trat am 09.05.1945 in Kraft.
Beweis: SHAEF – Gesetz Nr. 52, Artikel 1, § 1, und das Hoheitszeichen
SHAEF-Gesetzgebung , s. online-Enzyklopädie Ryan
Durch Rechtswirksamwerdung der SHAEF-Gesetze mit der Kapitulationserklärung der Deutschen Wehrmacht am 08.05.1945 in Berlin-Karlshorst gelten diese Gesetze in Gesamt-Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937 (siehe auch Artikel 116 Abs.1 Grundgesetz)
Anfang Juli 1945 ziehen sich die Westalliierten (gemäß des völkerrechtlichen Vertrages – 1. Londoner Abkommen ) auf die dortigen vereinbarten Besatzungsgrenzen zurück; d. h. es wurden die bereits von den Amerikanern besetzten Gebiete Thüringen, Teile von Sachsen, sowie die Gebiete von Sachsen – Anhalt bis weit nach Dessau und Stendal hinein, sowie die von den Briten besetzten Gebiete bis Wismar und östlich von Schwerin usw. hinein, geräumt.
Beweis: Militärkarten der Siegermächte
Dafür ziehen die Westalliierten am 11.06.1945 in Groß – Berlin ein.
Dieses war und ist ein extrem wichtiger und bedeutender Schritt der Westalliierten, da normalerweise diejenige Macht Hauptsiegermacht innerhalb einer Allianz ist, welche die Hauptstadt des feindlichen Reiches erobert hat.
Die Eroberung von Berlin fand durch die 1. Belowrussische Armee der UdSSR statt, jedoch hatte die UdSSR unter Stalin bereits vorher das 1. Londoner Abkommen am 12.09.1944 unterzeichnet und so die USA als Hauptsiegermacht des II. Weltkriegs bereits anerkannt.
In der Folge hieß es dann ja auch: Amerikanischer, britischer, französischer und russischer Sektor von Groß-Berlin; jedoch Sowjetische Besatzungszone (SBZ) für Mitteldeutschland.
Am 23.05.1945 wurde die Regierung des III. Reiches unter Großadmiral von DÖNITZ durch die britischen Besatzungstruppen auf Anordnung der USA verhaftet mit zwei Ausnahmen:
1. der Reichsminister für Verkehrswesen Herr Dr. Ing. Julius DORPMÜLLER
2. der Reichsminister für Post – und Fernmeldewesen Herr Dr. Wilhelm OHNESORGE, beide hatten nämlich ihren Beamteneid nach zu Zeiten der Weimarer Republik auf die Weimarer Verfassung und nicht wie die anderen auf den “Führer” geschworen.
Beweis: SEB – Sendung über die Hakeburg in Kleinmachnow im Sep. 2002
Das so genannte Potsdamer Abkommen vom 02.08.1945 heißt eigentlich “Mitteilung über die Drei Mächte Konferenz von Berlin” und betrifft im wesentlichen interne Angelegenheiten sowie Verständigung über das weitere Prozedere der Hauptsiegermächte USA, UdSSR, Groß-Britannien, Frankreich und China auf der Außenministerkonferenz zu London.
Beweis: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland Ergänzungsblatt Nr. 1 und
Verwaltungsbefehl zur Verwaltung Deutschlands
Im Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1. Jahrgang, Nr. 1 vom 10.07.1945 wird festgelegt, dass im wesentlichen die Gesetzgebung, welche bis Januar 1933 galt, gemäß SHAEF – Gesetz Nr. 1 Artikel 1, Abs. 1, ab dem 08.05.1945 wieder in Kraft gesetzt wird.
Die Richtlinien der Alliierten sind für das deutsche Volk Gesetz. Danach sind alle von der nationalsozialistischen Regierung erlassenen Gesetze, soweit sie rassefeindlichen Charakter tragen und der nationalsozialistischen Weltanschauung entspringen, aufgehoben. Es gilt also im wesentlichen die Gesetzgebung bis Januar 1933.
Auf Anordnung der USA als Hauptsiegermacht des II. Weltkriegs werden beschlagnahmt:
1. die Deutsche Reichsbahn (DR),
2. die deutschen Reichsautobahnen,
3. die deutschen Fernverkehrsstraßen,
4. die deutschen Wasserstraßen, die Leuna – Werke und
5. die Volkswagen – Werke als Sondervermögen des Deutschen Reiches zusätzlich
Noch vor der Einführung des Grundgesetzes, wurde auf Anordnung der USA die Bank Deutscher (Reichs-) Länder gegründet. Hier wurde bestimmt, dass Zahlungsmittel in Deutschland – ohne zeitliche Beschränkung und damit nach amerikanischer Rechtsauslegung für zunächst 60 Jahre – die DM oder der US – Dollar sein soll.
Beweis: Gesetzblatt Nr. 67 der Militärregierung – Deutschland,
Amerikanisches Kontrollrecht vom 20.06.1948 und Gesetz Nr. 53
(Neufassung) der Militärregierung – Deutschland,
Amerikanisches Kontrollrecht vom 19.09.1949 (also nach lnkraftsetzung des GG).
Im Februar 1945 beschlossen Stalin, Churchill und Roosevelt im Livadia Palast auf der Krim die Aufteilung Deutschlands in drei westliche Besatzungszonen zugunsten der Westmächte – USA, England, und Frankreich, sowie eine östliche Besatzungszone diesseits der Elbe zugunsten Sowjetrusslands (UdSSR) – (vergl. JP Jalta Papers, 04. – 11. 02. 1945).
In der Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin vom 17. Juli 1945 kamen der Präsident Harry S. TRUMAN, der Diktator J. W. STALIN und der Premierminister von Großbritannien Winston S. CHURCHILL unter Punkt VII Kriegsverbrecher überein, Einigung über die Methoden des Verfahrens gegen alle Kriegsverbrecher zu erzielen – allerdings nur für die Besiegten!
In der Folge beschlossen die Westmächte ein eindeutig völkerrechtswidriges Verfahrensstatut (s. Londoner Statut 08. 08. 1945) welches sie Internationales-Militär-Tribunal, das sogenannte IMT, nannten.
Dieses nach stalinistisch-bolschewistischen Vorbildern installierte „Gericht“, war mit Anklägern und Richtern der vier Hauptkriegssiegermächte besetzt, war also keinesfalls international – und mithin als befangen anzusehen. Es hat inzwischen in der Geschichtsschreibung den Ruf einer Siegerjustiz erlangt, denn es vertrat und begünstigte eindeutig jene Siegermächte, die wegen ihrer vor aller Welt offenkundigen, eigenen Kriegsverbrechen ebenfalls auf die Anklagebank gehört hätten (siehe auch Rudolf Augstein in DER SPIEGEL, am 07. Jan. 1985).
Im Westen steigerten die Luftflotten Englands und der Vereinigten Staaten in einem schwer verständlichen Angriffsrausch ihre Angriffe auf deutsche Städte zu einer Untergangsorgie – obwohl der Krieg schon längst entschieden und die Kapitulation nur eine Frage der Zeit war. Dresden, die vielleicht nördlichste Stadt nördlich der Alpen, wurde im Februar 1945 ausgelöscht. Zehntausende oder mehr, darunter viele Flüchtlinge, fanden in dem flammenden Inferno den Tod. Noch im März ereilte es Würzburg, die Stadt der Kirchen und Lazarette. Von Potsdam bis Weimar, von Köln bis Braunschweig wurden die historisch und künstlerisch bedeutendsten deutschen Städte dem Erdboden gleichgemacht.
Aus: Braunschweiger Zeitung vom 08. Mai 1995, Seite 4
Die Aussiedlung, Enteignung und Ermordung von Millionen Deutschen aus den von der Roten Armee mit Unterstützung von USA und Großbritannien eroberten deutschen Ostgebieten, Ostpreußen, Hinterpommern, Schlesien, dem Warthegau, sowie dem Sudetenland wurde bereits während des Krieges verabredet und nach Plan durchgeführt. Es sind dabei ca. 3 Millionen Deutsche im Widerspruch zu den angeblich für alle Menschen geltenden Menschen- und Völkerrechte getötet oder ermordet worden. Auch diese Kriegsverbrechen, bzw. Kriegsfolgeverbrechen wurden niemals gesühnt, weil die Welt damals und bis heute von einer typischen, US-amerikanischen Siegerjustiz vergewaltigt wird.
Den Deutschen wurde von den Besatzungsmächten und deren deutschen Kollaborateuren in der Form einer organisierten Modalität einer Fremdherrschaft aber jahrzehntelang bis 1990 vorgegaukelt, die deutschen Ostgebiete des Deutschen Reiches ostwärts von Oder und Neiße stünden nur vorübergehend unter fremder, sprich polnischer oder sowjetischer Verwaltung.
Auch die Ereignisse in den Kriegsgefangenenlagern für deutsche Kriegsgefangene auf den Rheinwiesen harren noch auf eine wissenschaftlich unabhängige Aufklärung und Anklage.

Fakt Nr.4: Besatzungsvorbehalt

Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.
Im Begleitschreiben der Außenminister zum Besatzungsstatut vom 10. April 1949 heißt es:
“Mit der Errichtung der Deutschen Bundesrepublik werden die alliierten Militärregierungen als solche aufhören zu bestehen, und die Aufgaben der alliierten Behörden werden in der Weise aufgeteilt werden, das die Aufgaben von einem Hohen Kommissar und die militärischen Aufgaben von einem Oberbefehlshaber wahrgenommen werden. Die drei Hohen Kommissare werden zusammen eine Alliierte Hohe Kommission bilden, …”
Der Besatzungsvorbehalt ist also erkennbar die Grundlage dafür, dass auch das durch die westalliierten Besatzungsmächte geschaffene Besatzungskonstrukt bis zum 17.7.1990 niemals allein und ausschließlich über irgend eine wesentliche deutsche Angelegenheit zur Entscheidung berechtigt waren.
Andererseits ergibt sich aus diesem Besatzungsvorbehalt, dass die Bundesrepublik Deutschland als organisierte Modalität einer Fremdherrschaft rechtskraftfähige nationale und internationale Verträge abschließen konnte, soweit sie nicht grundsätzlich dem internationalen Völkerrecht durch die heimlich längst vorgesehene Ausschaltung des Deutschen Reiches widersprachen.
Der Besatzungsvorbehalt bedurfte zur Ausübung der breiten Kollaboration von Deutschen, die das Deutsche Volk möglichst über dessen Konsequenzen im Unklaren lassen mussten. Die Nachkriegsentwicklung ist also maßgeblich dadurch bestimmt worden, dass sich die Kollaborateure gemeinsam mit den Besatzungsmächten immer dann gegen deutsche Interessen und insbesondere die Interessen des Deutschen Reiches wendeten, wenn es im Sinne des sich entwickelnden Kalten Krieges für die Westalliierten kommod erschien.
Insbesondere die Entartung der Gesetzgebung zur Verhinderung der Durchsetzung der Menschen- und Völkerrechte in der BRD bis 1990 wurde durch den Besatzungsvorbehalt abgesichert, welcher verhinderte, dass Deutsche überhaupt ihre internationalen Rechte wirkungsvoll reklamieren konnten. Deutsche sind daher bis heute Parias der Weltgemeinschaft auch dann, wenn man ihnen anderes suggerierte.
Anders als die Politiker und Parteien des Deutschen Reiches von 1918 bis 1933, die der Kriegsschuld-Lüge von 1919 vehement widersprachen und sich schützend vor das deutsche Volk stellten, folgten seither ALLE Bundesregierungen, Politiker und Parteien gehorsam der offenkundig tatsachenwidrigen Alleinkriegsschuld-Zuweisung der Hauptkriegssiegermächte gegen das deutsche Volk, obwohl ihnen die tatsächliche Mitschuld derjenigen Siegermächte, die ebenfalls den Zweiten Weltkrieg planten, es auch offen zugaben, nur zu gut bekannt sind und darüber dokumenten- und quellenbelegende Bücher kompetenter pflichtbewusster deutscher – und mehr noch internationaler – Historiker, Geschichts- und Militärwissenschaftler zahlreich zur Verfügung stehen.

Fakt Nr.5: Schaffung eines Besatzungskonstrukts BRD

Am 01.09.1948 trat in Bonn dann der Parlamentarische Rat mit seinen 65, von den Siegermächten ausgewählten Mitgliedern zusammen und beriet einen Grundgesetzentwurf. Präsident des Parlamentarischen Rates war Konrad Adenauer, Vizepräsident Carlo Schmidt.
Der Parlamentarische Rat stand allerdings unter ständiger Aufsicht der Siegermächte, die auch an den Bearbeitungen des Grundgesetzes beteiligt waren, um keine freie Entscheidung Deutscher zuzulassen. Das folgende Photo von einer Sitzung des Rates im April 1949 beweist, dass die Siegermächte selbst den kompletten Inhalt des Grundgesetzes durch ständige Kontrolle erzwangen, G/Geschichte, März 2002, Johann Michael Sailer Verlag, S.10.
Urkundsbeweis: Besatzer diktierten das GG
Nach den Beratungen wurde das Grundgesetz am 08. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen.
Mit Schreiben vom 12.05.1949 an Konrad Adenauer haben die 3 Militärgouverneure Lucius Clay, B.H. Robertson und Pierre Koenig Änderungen angefordert und durchgesetzt:
Indem wir dazu zustimmen, dass diese Verfassung dem Deutschen Volk zur Ratifizierung gemäß den Bestimmungen des Artikels 144 (1) unterbreitet wird, sind wir überzeugt, dass Sie verstehen werden, dass wir verschiedene Vorbehalte haben.
In der Woche zwischen dem 16.05. bis 22.05.1949 wurde diese von den Landtagen, welche nicht vom deutschen Volke gewählt, sondern zu diesem Zeitpunkt von den alliierten Militärbehörden eingesetzt worden waren, mit 2/3 der beteiligten deutschen Länder angenommen, z.B. hat Bayern mit “Nein“ gestimmt und die mittel – und ostdeutschen Ländervertretungen, so es welche gab, durften nicht an dieser Abstimmung teilnehmen.
Beweis : Bundesgesetzblatt ( 13G8 ) Nr.: 1 von 1949
Das Grundgesetz wurde am 23.05.1949 verkündet und trat am 24.05.1949 in Kraft. Es unterlag von Anfang an dem alliierten Vorbehalt der Westmächte durch ein übergeordnetes Besatzungsstatut.
Der Artikel 23 des GG, dieser bestimmt den Geltungsbereich dieses Gesetzes, lautete 1949 wörtlich:
Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß – Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein – Westfalen, Rheinland – Pfalz, Schleswig – Holstein, Württemberg – Baden und Württemberg – Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Seit dem 01.07.1957 gilt der Geltungsbereich auch im Saarland.
Beweis: BGBl Nr. 1,1949
Allerdings musste das GG von den Militärgouverneuren genehmigt werden, und so heißt es unter Nr. 4 dieses Genehmigungsschreibens wörtlich:
4.) Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144,2 des GG dahin, dass er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine stimmberechtigte Vertretung im Bundestag oder Bundesrat erhalten hat und auch nicht durch den Bund regiert werden wird.
Beweis: Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum GG, Frankfurt, den 12.05.1949
Die völkerrechtliche Grundlage für das GG der BRD ist somit die Haager Landkriegsordnung, in welcher der Artikel 43 ( Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ) folgendes aussagt:
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
Beweis: Haager Landkriegsordnung vom 07.10.1907, veröffentlicht im Reichsgesetzblatt (RGBl) 1910
Die Bundesrepublik Deutschland war also seit ihrer Gründung niemals ein souveräner Staat, sie wurde z.B. von Carlo SCHMID, einem der Gründerväter des Grundgesetzes, in einer Erklärung zur Aufgabe der Bearbeitung eines Grundgesetzes als Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, bezeichnet. Dieses Grundgesetz wurde nicht als Verfassung entworfen und kann auch aus völkerrechtlichen Erwägungen, die im folgenden durch Prof. Dr. Carlo SCHMID erläutert werden, keine sein.
Da dieser für die Beurteilung der Lage in Deutschland unendlich wichtige Redetext nur schwer zugänglich ist (aufgezeichnet in „Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle“, Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt Verlag im R. Oldenbourg Verlag, München 1996, Seite 20 ff. im Archiv des Bundestages stehen die Protokolle gebunden im Büro von Günther J. Weller), werden daraus die wesentlichen Passagen nachfolgend wiedergegeben, Zitate Anfang:
Prof. Dr. Carlo SCHMID: Man muss wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, dass man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt.
Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht – es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. …
Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, dass es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges.
Dieser Organismus mag alle normalen, ich möchte sagen, “inneren” Staatsfunktionen haben; wenn ihm die Möglichkeit genommen ist, sich die Formen seiner Wirksamkeit und die Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu bestimmen, fehlt ihm, was den Staat ausmacht, nämlich die Kompetenz der Kompetenzen im tieferen Sinne des Wortes, das heißt die letzte Hoheit über sich selbst und damit die Möglichkeit zu letzter Verantwortung. Das alles hindert nicht, dass dieser Organismus nach innen in höchst wirksamer Weise obrigkeitliche Gewalt auszuüben vermag.
Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die Deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. …. Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, dass damit das Deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der Deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.
…..
Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muss also von dem Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muß das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, dass kein Deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, dass das Deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, dass Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat.
Desorganisation des Staatsapparats ist … nicht die Vernichtung des Staates der Substanz nach.
…..
Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig, noch nicht geschäftsfähig. Die Gesamtstaatsgewalt wird zum mindesten auf bestimmten Sachgebieten durch die Besatzungsmächte, durch den Kontrollrat im ganzen und durch die Militärbefehlshaber in den einzelnen Zonen ausgeübt. Durch diese Treuhänderschaft von oben wird der Zusammenhang aufrechterhalten. Die Hoheitsgewalt in Deutschland ist also nicht untergegangen; sie hat lediglich den Träger gewechselt, indem sie in Treuhänderschaft übergegangen ist. Das Gebiet Deutschlands ist zwar weitgehend versehrt, aber der Substanz nach ist es erhalten geblieben, und auch das Deutsche Volk ist – und zwar als Staatsvolk – erhalten geblieben.
Gestatten Sie mir hier ein Wort zum “Staatsvolk”. Es hat sich in dieser Hälfte Deutschlands ungemein vermehrt durch die Flüchtlinge, durch Millionen Menschen, die ausgetrieben wurden aus Heimaten, in denen ihre Vorfahren schon seit Jahrhunderten ansässig gewesen sind. Man sollte in der Welt nicht so rasch vergessen, was damit geschehen ist!
Denn wenn wir hier es zu schnell vergessen sollten, wenn wir dieses Wissen aus unserem Bewusstsein verdrängen sollten, könnte es geschehen, dass einige Generationen später das Verdrängte in böser Gestalt wieder aus dem Dunkel des Vergessens emporsteigen könnte!
Man sollte gerade im Zeitalter der Nürnberger Prozesse von diesen Dingen sprechen!
Freilich wissen wir genau, dass die Austreibung von Bevölkerungen nicht von den Siegern dieses Krieges, sondern von den Nationalsozialisten erfunden worden ist und das, was bei uns geschah, lediglich das Zurückkommen des Bumerangs ist, der einst von hier ausgeworfen wurde. Trotzdem aber bleibt bestehen, dass, was nach dem Kriege geschehen ist, auch Unrecht ist!
Es gibt ein französisches Sprichwort. “On n’excuse pas le mal par le pire” “Man rechtfertigt das Böse nicht durch den Hinweis auf ein noch Böseres.”
Damit, dass die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muss aber neu o r g a n i s i e r t werden. Diese Feststellung ist von einer rechtlichen Betrachtung aus unausweichlich ….
….
Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, daß fremde Mächte inner Deutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf Deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. …..
…….
Aber Intervention vermag lediglich Tatsächlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht, Rechtswirkungen herbeizuführen. …. Die Haager Landkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistische Maßnahmen als Dauererscheinungen.
So wird man für die Frage, ob interventionistische Maßnahmen von uns als “Recht” anerkannt werden müssen, spätere Vereinbarungen abzuwarten haben.
Aber kein Zweifel kann darüber bestehen, dass diese interventionistischen Maßnahmen der Besatzungsmächte vorläufig legal sind aus dem einen Grunde, dass das Deutsche Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor – drücken wir es doch aus, wie es ist -, eine Art von negativem Plebiszit, durch dass das Deutsche Volk zum Ausdruck bringt, dass es für Zeit auf die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist. Man sollte sich doch darüber klar sein, was Volkssouveränität heißt: nicht jede Möglichkeit, sich nach seinem Willen in mehr oder weniger Beschränkung einzurichten, sondern zur Volkssouveränität gehört, wenn das Wort einen Sinn haben soll, auch die Entschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu widersetzen, wenn sie angegriffen wird!
……
Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, dass sie die Ausübung der Deutschen Volkssouveränität blockiert haben. An und für sich ist die Volkssouveränität, in einem demokratischen Zeitalter zum mindesten, der Substanz nach unvermeidbar und unverzichtbar. Ich glaube, sagen zu können, dass dies auch heute der Standpunkt der offiziellen amerikanischen Stellen ist. Aber man kann die Ausübung der Volkssouveränität ganz oder teilweise sperren. Das ist bei uns 1945 geschehen.
…….
Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben!
Das französische Verfassungswort: La Nation une et indivisible: die eine und unteilbare Nation bedeutet nichts anderes, als daß die Volkssouveränität auch räumlich nicht teilbar ist. Nur das gesamte Deutsche Volk kann “volkssouverän” handeln, und nicht ein Partikel davon.
……..
Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine Deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können. …..
……
Wenn man die Dokumente Nr. I und III liest, die die Militärbefehlshaber den Ministerpräsidenten übergeben haben, dann erkennt man, dass die Besatzungsmächte sich eine ganze Reihe von Sachgebieten und Befugnissen in eigener oder in konkurrierender Zuständigkeit vorbehalten haben. Es gibt fast mehr Einschränkungen der Deutschen Befugnisse in diesem Dokument Nr. I als Freigaben Deutscher Befugnisse!
Die erste Einschränkung ist, dass uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, dass wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!
Die zweite Einschränkung ist, dass uns entscheidende Staatsfunktionen versagt sind: Auswärtige Beziehungen, freie Ausübung der Wirtschaftspolitik; eine Reihe anderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive und sogar die Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschränkungen unterworfen.
Die dritte Einschränkung: Die Besatzungsmächte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notständen die Fülle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Die Autonomie, die uns gewährt ist, soll also eine Autonomie auf Widerruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsmächte es sind, die zu bestimmen haben, ob der Notstand eingetreten ist oder nicht.
Vierte Einschränkung: Verfassungsänderungen müssen genehmigt werden.
Also: Auch die jetzt freigegebene Schicht der ursprünglich voll gesperrten Deutschen Volkssouveränität ist nicht das Ganze, sondern nur ein Fragment. Daraus ergibt sich folgende praktische Konsequenz: Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, dass wir den Besatzungsmächten gegenüber – was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde – Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen.
Das müsste dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn “vorläufig” lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.
Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt darüber, wie die Hoheitsbefugnisse auf Deutschem Boden verteilt sein sollen. Sie bestimmt auch darüber, was an den Grundrechten unserer Länderverfassungen effektiv und was nur Literatur ist. Diesem Besatzungsstatut gegenüber ist alles andere sekundär, solange man in Anerkennung seiner Wirklichkeit handelt. Nichts ist für diesen Zustand kennzeichnender als der Schluss-Satz in Dokument Nr. III, worin ausdrücklich gesagt ist, dass nach dem Beschluss des Parlamentarischen Rates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den Ländern die Besatzungsmächte das Besatzungsstatut verkünden werden, damit das Deutsche Volk weiß, in welchem Rahmen seine “Verfassung” gilt. Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muss man dagegen handeln wollen.
Aber das wäre dann Sache des Deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.
Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des Deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen.
Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.
Wir haben keinen Staat zu errichten.
…..
Wenn man nun fragt, wo dann die Grenze gegenüber dem Voll-Staat, gegenüber der Vollverfassung liege: Nun, das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. Über folgende Gesichtspunkte aber sollte Einigkeit erzielt werden können:
Erstens: Das Grundgesetz für das Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: “an dem Tage, an dem eine vom Deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.” (Sehr richtig!)
Zweitens: Für das Gebiet eines echten, vollen Staates ist charakteristisch, dass es geschlossen ist, dass also nichts hineinragen und nichts über seine Grenzen hinausragen kann. Bei einem Staatsfragment kann dies anders sein. Hier ist räumliches Offensein möglich. Das wird sich in unserer Arbeit in einem doppelten Sinne niederschlagen können und, wie ich glaube, auch müssen.
Dieses Grundgesetz muss eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder Teil Deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden muss; wobei die Frage noch zu klären sein wird, wie dies geschehen soll und ob Bedingungen aufgestellt werden sollen. Ich glaube, man sollte die Aufnahme so wenig als möglich erschweren.
…..
Zitate Ende!
Urkundsbeweis: Das umgesetzte Grundgesetz als Besatzerdiktat
Wenn auch die Erfüllungsgehilfen der Siegermächte in den BRD-Organen auf das kurze Gedächtnis eines zum Untergang vorgesehenen Deutschen Volkes der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit setzen, so konnte doch das Ergebnis der völkerrechtswidrigen Besatzerwillkür nach der Aufzwingung von Grundgesetz und so genannten Länderverfassungen noch nicht entgültig aus der Nachkriegsliteratur gelöscht werden.
Aus dem Vorwort eines frühen Grundgesetzes für Volksschüler wurde die vorstehende Abbildung entnommen. Sie zeigt, dass weder deutsche Bundesorgane als abhängige Besatzungskonstrukte, bzw. Verwaltungseinheiten, noch manipulierte, durch die Siegerpresse informationsbeschränkte Wähler freie Entscheidungen im Wege der völkerrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechte treffen konnten.
Urkundsbeweis: Berlin wird auch nach dem GG nicht durch die BRD regiert
In der und für die Reichshauptstadt des Deutschen Reiches Berlin galt trotz aller widersprüchlichen Behauptungen des Bundesverfassungsgerichtes und der BRD-Organe auch nach der “Berliner Verfassung” vom 01.09.1949 das Grundgesetz nach den vorgehenden Bestimmung der Alliierten kraft Kriegsrecht nur, soweit nicht aus der Besatzungszeit stammende und noch aufrechterhaltene Maßnahmen der westlichen Alliierten seine Anwendung beschränken.
Daran hat sich bis heute nichts geändert, weil auch der falsch so bezeichnete Einigungsvertrag, der tatsächlich ein weiteres Ergebnis eines Diktates der Siegermächte darstellt, z. B. jeglichen verläßlichen Rechtsschutz gegen Besatzerwillkür und Enteignung untersagen möchte.

Fakt Nr.6: Berlin ist kein BRD-Bundesland

Der besondere Status von Groß – Berlin setzt sich aus folgenden rechtlichen Gegebenheiten zusammen:
1. Reichsverfassung und Reichsgesetzgebung
2. Verfassung und Gesetzgebung des Freistaates Preußen
3. Verfassung und Gesetzgebung der Preußischen Provinz, Stadtgemeinde Berlin
4. Preußischer Kommunalverband Gebietskörperschaft Groß – Berlin
Beweis: 1. Londoner Protokoll vom 12.09.1944
Da die UdSSR für ihr Besatzungsgebiet die Einführung einer neuen Währung ablehnte, gab es Streit unter den Alliierten und so begann die Berlin-Blockade. Erst nach Beendigung der Berlin-Blockade wurde auch in Groß-Berlin die DM (zunächst mit dem Stempelaufdruck B) eingeführt.
Beweis : Gesetz Nr. 67 der Militärregierung – Deutschland, Amerikanisches Kontrollrecht, Ausstattung der Gebietskörperschaft Groß – Berlin mit Geld, vom 20.03.1949
Berlin hat seit Ende des Krieges einen besatzungs- und verfassungsrechtlich „besonderen Status“ und war bis zum 03.10.1990 nie Teil der BRD. Danach war das wegen der Aufhebung des GG durch Aufhebung des Art. 23 a. F. nicht mehr legal zu regeln.
Berlin war also niemals und ist bis heute kein Land der „Bundesrepublik Deutschland“. Dies haben die Alliierten im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12.05.1945 (Abs. 4) festgeschrieben.
Dieser Tatsache trägt auch das Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandatura zur Verfassung von Berlin (BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S. 440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs. 2 vom 08.10.1951) Rechnung, in dem die Alliierten zwei Absätze der Verfassung von Berlin außer Kraft setzten:
- Absatz 2, in dem festgestellt wird, dass Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland sei
und
- Absatz 3, in dem erklärt wird, dass Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland für Berlin bindend seien.
Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1274) wurden diese Tatsachen nochmals bestätigt.
Damit waren und sind Bürger von Berlin (in Ost und West) keine Bürger der “Bundesrepublik Deutschland”
Sichtbare Zeichen der Exterritorialität von Berlin gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ist die beiderseitige Nichtzuständigkeit Berliner und bundesdeutscher Behörden, die Neutralität der Berliner Abgeordneten im Bundestag und die Freiheit der Berliner Bürger vom Wehr- bzw. Ersatzdienst.

Fakt Nr.7: Schaffung eines Besatzungskonstrukts DDR

Die Volkskammer entstand 1949 aus der Bewegung der Deutschen Volkskongresse, dessen 3. Kongress im Mai 1949 den Deutschen Volksrat wählte. Dieser konstituierte sich am 07.10.1949, dem Tag der Gründung der DDR als “Provisorische Volkskammer” der DDR. Mit der Wahl zur ersten Volkskammer 1950 entfiel das “Provisorische”, danach erfolgten alle 4 Jahre bis 1971 die Wahlen zur Volkskammer; ab diesem Zeitpunkt wurde diese jeweils für 5 Jahre gewählt.
Die erste Verfassung wurde mit der Konstituierung der DDR am 07.10.1949 unter notwendiger Zustimmung der UdSSR in Kraft gesetzt. Es handelte sich erkennbar um einen Revancheakt zur Provokation der Gründung des Besatzungskonstrukt BRD durch die westlichen Alliierten am 23.05.1949.
Auch für die Bildung eines von den Siegermächten ebenfalls bevormundeten Besatzungskonstrukts DDR gelten die gleichen völkerrechtlichen Mängel wie für die BRD. Die sogenannte DDR-Verfassung beanspruchte nun ebenfalls völkerrechtswidrig einen Teil der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches als eigenes Staatsvolk und okkupierte Reichsteilgebiete und Reichsteilvermögen.
Die DDR-Verfassung bekannte sich zur Gewaltenkonzentration in der Volkskammer, wodurch diese einer demokratischen Grundordnung von vorne herein widersprach.
Die DDR stand ebenfalls wie die BRD dem Deutschen Reich als total abhängiges und bevormundetes Besatzungskonstrukt natürlich feindselig gegenüber, was sie durch ihren Beitritt zu den UN als nur scheinbarer Staat auch ohne eigenes Staatsvolk bekräftigte.
Die mit den Volksaufständen 1989 in der DDR aufflammenden Forderungen nach Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und Chancengleichheit für alle Deutschen mit der Unterstellung unter eine Deutsche Verfassung wurden durch die maßgeblich Handelnden in den BRD-Organen – an der Spitze W. SCHÄUBLE – planmäßig und absichtlich zunichte gemacht. Diesen war bekannt, welche völkerrechtlichen Konsequenzen für sie damit verbunden gewesen wären und wollten ihre persönlichen Pfründe absichern.
Zahlreiche Bürgerrechtler zogen sich daher 1990 und 1991 enttäuscht aus der Politik in der BRD zurück, weil sie das gesamte kollusive System der Unterdrückung von Menschen in der BRD vorzugsweise durch Entzug der Arbeitsmöglichkeiten und der wirtschaftlichen Grundlagen mit Hilfe einer verbrecherischen Justiz nicht durchschauen konnten.
Das durch BRD-Juristen gesteuerte und angerichtete juristische und völkerrechtliche Chaos bei der Auflösung der DDR und der Überführung von Staatsangehörigen des Deutschen Reiches und der Teilreichsgebiete in die BRD ist eine der wesentlichen Grundlagen für das menschenrechtliche und völkerrechtliche Legitimationsdebakel der BRD, wie im folgenden ausführlicher dargelegt wird.


Fakt Nr.8: Oktroyiertes Grundgesetz ist Besatzungsrecht

Nach geltendem Völkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl. 1910]) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“. Dabei werden die bis dahin geltenden Gesetze in einem besetzten Gebiet nur insoweit einbezogen, wie es den Siegermächten passt.
Ausgehend von der Rede von Prof. Dr. Carlo SCHMID, auszugsweise wiedergegeben unter Punkt 05, ist ein für allemal klargestellt, dass dieses Faktum ist.
Somit ist das GG völkerrechtlich, dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung.
Also war das GG keine in freier Selbstbestimmung gewählte Verfassung und in Berlin, wie auch in Groß-Berlin, in Bayern, in der Sowjetisch Besetzten Zone und den unter fremder Verwaltung stehenden übrigen Gebiete des Deutschen Reiches wegen Verweigerung der Annahme sowieso ohne jede Gültigkeit.
Beweis: Punkt 6 der Präambel zum Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990 (BGBl 1990, Teil II, S. 1274 ff.)
Bis zum 08.05.1949 galt somit in Gesamt – Deutschland jedenfalls die Weimarer Verfassung.
Die Tatsache, dass die drei Alliierten für die Westsektoren für eine Übergangszeit, nämlich vom 23.05.1949 bis 17.07.1990, durch Schaffung bzw. Abschaffung des GG mit ihrem Besatzungsvorbehalt die Weimarer Verfassung ausgesetzt haben, wird dokumentiert durch die weiterhin vorhandene Gültigkeit der Weimarer Verfassung in Groß-Berlin, durch die für Berliner geltenden behelfsmäßigen Personalausweise, sowie das Genehmigungsschreiben zum GG, wie auch durch das Pariser Protokoll bzw. das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin.
Das Grundgesetz war also und ist weiterhin ein Provisorium, wie u. a. Art. 146 GG erkennen lässt.
Grundgesetz Artikel 146 [Geltungsdauer]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Wenn man nun die juristische Rabulistik und Täuschung betrachtet, nach der das Grundgesetz eine Verfassung sein soll, so würde der GG Art. 146 völlig schwachsinnig lauten:
Diese Verfassung, die nach Vollendung der Einheit und Freiheit für das gesamte Deutsche Volk gilt, verliert ihre Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Auch hierdurch ist die verlorene Gültigkeit des Grundgesetzes durch seine eigene Definition beschrieben.

Fakt Nr.9: Besatzungskonstrukt BRD eignet sich völkerrechtswidrig Staatsvolk an

Die BRD besitzt kein eigenes Staatsvolk, sie verwaltet lediglich einen Teil des Staatsvolkes des Deutschen Reiches.
Sie hat auch vorsätzlich kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz geschaffen. Das Grundgesetz spricht in allen Passagen der Art. 16, 23, 116 und 146 von Deutschen, dem Deutschen Volk oder den deutschen Staatsangehörigen, und nicht etwa von einem Volk oder von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland! Immer dann aber, wenn vom Volk die Rede ist, bedarf es einer genauen Analyse, welchen Sinn dieser Begriff gerade beigelegt wird.
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RuStAG), welches am 1. Januar 1914 in Kraft trat und bis zu einer Scheinreform in der BRD im Jahre 1999 jedenfalls sicher galt, bildete die Hauptquelle des Staatsangehörigenrechts in der BRD und deshalb nicht der BRD!
Dabei wurde über das besatzerdiktierte Grundgesetz im Artikel 116 die 1934 erstmalig eindeutige Feststellung der Staatsangehörigkeit wieder absichtlich auflösend mehrdeutig umgedeutet. So hieß es in der Verordnung vom 05.02.1934, § 1 Abs. 2:
“Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)”
So musste bis 1999 z.B. jeder, der in Hannover Schöffe werden wollte, eine Erklärung unterschreiben, in der es gleich unter Punkt 1 heißt:
“Ich bin Deutscher im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes.”
GG Artikel 116 [Staatsangehörigkeit] lautet unter Bezug auf die Deutschen Reichsgrenzen folgerichtig ohne eine zunächst westdeutsche oder BRD-Staatsangehörigkeit zu definieren:
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
Der Grundgesetz Art. 116 erklärt deshalb völlig widersinnig lediglich, dass Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit schon hat, vermeidet aber jede Bezeichnung, zu welchem Staat der Deutsche nun eigentlich gehört, weil die OMF-BRD nicht die alleinige Zugehörigkeit zum Deutschen Reich einräumen wollte.
Warum?
Die Aufzeichnungen über die Gespräche zwischen Präsident F. D. Roosevelt und Marschall Stalin anlässlich der Teheraner Konferenz vom 28. November bis zum 01. Dezember 1943 enthalten folgende Eintragung für das Thema zur zukünftigen Behandlung Deutschlands:
“Der Präsident sagte, nach seiner Meinung sei es sehr wichtig, dass das Konzept des Reiches nicht im Bewusstsein der Deutschen gelassen werde und dieses Wort aus der Sprache gestrichen werden sollte.”
Es handelt sich also auch bei der Nichtbeantwortung der Frage, welche Staatsangehörigkeit nicht von der BRD Scheineingebürgerte Deutsche haben, bis heute um die Fortsetzung der Geschichtsfälschung und Umerziehung durch die Besatzungsmächte, die dafür zahlreiche Un- und Halbgebildete, bzw. eiskalte Volksverräter zum Mittun bewogen.
Und damit wurde ein Knackpunkt aufgebaut und stetig vergrößert, der das Wahngebilde eines völkerrechtlich legitimierten, souveränen Staates namens BRD letztlich zum Untergang zwingen wird, weil die freiwillige Wiedervereinigung nur durch die Staatsangehörigen des Deutschen Reiches im Deutschen Reich bewirkt werden könnte – und nicht durch Besatzermanipulationen.
Das Grundgesetz stützte sich auch in zahlreichen Aspekten auf die Fortgeltung von Reichsgesetzen vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. Besonders makaber ist dabei folgendes, s. DER SPIEGEL, 41/2003, S. 44 und 45:
“Denn in seiner allerersten Verordnung hatte der Alliierte Kontrollrat im September 1945 zwar neben 24 anderen Bestimmungen auch jenes Gesetz aufgehoben, das Hitlers Machtfülle erst garantiert hatte – das so genannte Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, das eigentlich “Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich” hieß.
Mit dem Ermächtigungsgesetz im Rücken konnte Hitler schalten und walten, wie er wollte – und als Gesetzgeber und oberster Inhaber der vollziehenden Gewalt nach Gutdünken Erlasse herausgeben. Beispielsweise den Führererlass über die Staatsangehörigkeit.
Offenbar aber formulierten die Alliierten nicht präzise genug, um auch die auf dem Ermächtigungsgesetz fußenden Sonderverordnungen wie Hitlers Erlass zu kassieren.
Der Bundesgerichtshof sinnierte 1953 wohlwollend über den Tyrannen als Gesetzgeber: Nach einem staatsrechtlichen Grundsatz ist die Gültigkeit von Gesetzen nach dem zum Zeitpunkt ihrer Verkündung geltenden Verfassungsrecht zu beurteilen. Bedeutungslos ist, ob die Staatsgewalt, auf der es beruht, rechtlich gewaltsam durch Umsturz begründet wurde. Entscheidend ist nur, ob es sich durchgesetzt hat. Daran kann für die Diktatur Hitlers nicht gezweifelt werden.”
Nach diesen Ausführungen und dem höchstrichterlichen Entscheid des BGH wären zunächst alle Sonderverordnungen Adolf Hitlers weiterhin Bestandteil der Rechtsordnung der so genannten Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz, auch wenn sie als diktatorische Verordnungen prinzipiell im Widerspruch zu einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nach dem Völkerrecht stehen. Das darf so zwar keinen Bestand haben, ist aber in der OMF-BRD nicht mehr zu beseitigen.
In NJW 1973 Heft 35, Entscheidungen – Bundesverfassungsgericht, S. 1540, heißt es in Spalte 1 und 2:
“Die BRD ist also nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich” (!?), – in Bezug auf seine räumliche Identität allerdings “teilidentisch”, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die BRD umfasst also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das gesamte Deutschland, unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjektes “Deutschland” (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet “Deutschland” (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt.”
Diesen Quatsch kann man nur dann verstehen, wenn man das so genannte Bundes”verfassungs”gericht der BRD als Teil des landes- und hochverräterischen Systems begreift, in welchem ausschließlich politisch bestimmte Richter, die dadurch keine gesetzlichen sein können, eine rechtsstaatliche Kontrolle der Legislative und Exekutive vortäuschen – und manchmal auch dazu nachvollziehbares gerechtes (Schein)Recht verkünden.
Da das Deutsche Reich nach diesem Urteil aber handlungsunfähig sein sollte, konnte die BRD aufgrund völkerrechtswidriger Besatzungsorganisation als selbst damit handlungsfähig nicht gleichzeitig das handlungsunfähige Deutsche Reich sein.
Die Haager Landkriegsordnung ist Teil des internationalen Völkerrechts und geht dem Grundgesetz nach Art. 25 als höherrangig voraus.
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Nach der Haager Landkriegsordnung gilt aber ein Verbot zur Unterwerfung unter einen Treueid für eine feindliche Macht.
Art. 45 (Verbot des Zwanges zum Treueid)
Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.
Die Bundesrepublik Deutschland konnte und kann niemals als organisierte Modalität der Fremdherrschaft Reichsbürger zu einem eigenen Staatsvolk erklären. Selbst der Besatzungsvorbehalt schafft hierfür erkennbar keinerlei völkerrechtliche Legitimation!
In diesem Rahmen besteht auch die deutsche Reichsangehörigkeit fort, die rein staatsrechtlich nicht die der Bundesrepublik Deutschland ist, für die es kein eigenes Gesetz gibt. Wohl aber gibt es die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913: Jeder Deutsche ist also nach dem öffentlichen Recht im Staats- und Völkerrecht Reichsdeutscher und nicht etwa Bundesdeutscher. Selbst im Bundesgesetzblatt von 1997 findet sich das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Hier ist unter §1 (Begriffsbestimmung: Deutscher) zu lesen:
“Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.”
Die BRD-Regierenden und ihr juristischer Schutzschirm aus Politikern, Anwälten und Staatsrechtlern hatten für immer ein Problem, dass sie vor dem Volk verbergen wollen, weil sie jedenfalls die Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 als nationalsozialistische Rechtsnorm offensichtlich weiterhin nach StAG von 1999 anerkennen.
In der Dissertation von Steichele heißt es auf Seite 22 nämlich für den Zeitpunkt bis zum Inkrafttreten der Verordnung schlüssig nachvollziehbar, Zitat Anfang:
Mit dem Festhalten auch der BRdvD (Bundesrepublik des angeblich wiedervereinten Deutschlands) an einer unmittelbaren Reichsangehörigkeit nach RuStAG von 1913 entsprechend EGBGB § 5 und StAG von 1999 wird zum einen nachgewiesen, dass die BRdvD-Länder als ebenfalls so genannte Bundesländer, tatsächlich gleichfalls willkürlich durch die Siegermächte lediglich völkerrechtswidrig geschaffenen Verwaltungseinheiten, keine eigenen Staatsangehörigkeiten besitzen können. Zum anderen muss das Deutsche Reich unabhängig von der BRdvD nach dem letzten Satz des obigen Zitates noch existieren, weil die BRdvD jedenfalls keine eigene Staatsangehörigkeit kennt, niemals eine Reichsangehörigkeit verliehen hat und den Staatsangehörigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit auch deren Staatsangehörigkeit selbst als Besatzungskonstrukt nicht aberkennen konnte oder jemals kann.



Schlusswort :

Leider ist das Thema zu „groß“ um es in einem Artikel zusammenzufassen, daher habe ich einige markante Punkte aufgegriffen.
Weiterführende Links und die Quellen befinden sich hier :
Hier zum Beispiel Videos : http://brd-schwindel.com/category/videos/

Es gibt noch reichlich mehr jedoch sind die auch alle über Google auffindbar und ich will den Rahmen nicht sprengen.

Liebe Grüße und langes informatives Lesen !

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